Teilrevision Bauinventar: Inkraftsetzung

Soweit im Rahmen des veröffentlichten Entwurfs und mit der Verfügung des Amtes für Kultur keine Änderungen erfolgt sind, behalten die bisherigen Einstufungen ihre Gültigkeit.

 

Sie können die teilrevidierten Bauinventare unter folgendem Link herunterladen: AKTUELL Download revidierte Inventare (be.ch)

 

Wir haben nach Möglichkeit auch die Bauverwaltungen in diesen Versand eingeschlossen, bitten Sie aber, unsere Mitteilung zur Sicherheit noch an die für Baufragen zuständige Person in Ihrer Gemeinde weiterzuleiten.

 

Aktuelle Objekt-Angaben online

Die Objekt-Angaben (Inventarobjekte, ggf. Baugruppen und Strukturgruppen) können Sie im Bauinventar online auf der Website der Denkmalpflege unter Bauinventar online (be.ch) aufrufen. Hier finden Sie auch die aktuellen Angaben zum K-Status und zu etwaigen Unterschutzstellungen. Diese Informationen sind im Register nicht mehr enthalten, da sie aufgrund von neuen Unterschutzstellungen rasch veralten. Im Bauinventar online hingegen können sie zeitnah nachgeführt werden. Welche Kriterien den K-Status auslösen – u.a. handelt es sich bei allen schützenswerten Baudenkmälern und allen erhaltenswerten Baudenkmälern, die sich in einer Baugruppe befinden, um K-Objekte –, können Sie der Seite «Objekte des kantonalen Inventars» (K-Objekte) im Bauinventar (AKTUELL Download revidierte Inventare (be.ch) ) entnehmen.

 

Wir bitten Sie, das alte Papierexemplar des Bauinventars nicht mehr zu benützen. Zudem bitten wir Sie, die elektronische Version des Bauinventars auf Ihrer Webseite aufzuschalten oder einen Link auf die Webseite der Denkmalpflege einzufügen.

 

Verlinkung mit dem Geoportal des Kantons Bern

Die Einträge zu den einzelnen Objekten im Bauinventar online sind direkt mit dem Geoportal des Kantons Bern verlinkt. Wenn Sie im Suchergebnis auf die kleine «Weltkugel» rechts des Fotos klicken, gelangen Sie automatisch zum Geoportal und können sich bspw. die genaue Lage und die Umgebung des ausgewählten Objektes anschauen. Bei einer Minderheit der Objekte ist die Verlinkung mit dem Geoportal im Moment noch nicht möglich. Es handelt sich um diejenigen Objekte, die über keinen kantonalen Gebäudeidentifikator (BE-GID) verfügen.

Auch bei den Bau- und Strukturgruppen gibt es im Bauinventar online eine neue Funktion. Beim Anwählen des «Pluszeichens» (anstelle der «Weltkugel») werden alle Baudenkmäler angezeigt, die sich in der jeweiligen Baugruppe befinden.

 

Ehemalige Anhangobjekte

Bisher wurden bemerkenswerte Bauten der jüngeren Architektur, die vor weniger als 30 Jahren erbaut wurden, im sogenannten Anhang verzeichnet – wegen der fehlenden zeitlichen Distanz jedoch ohne Einstufung als schützens- oder erhaltenswerte Baudenkmäler. Da die Einträge keine rechtliche Wirkung haben, hat die Denkmalpflege entschieden, die Anhangobjekte ab 2021 nicht mehr im Bauinventar aufzuführen. Die Objektblätter der ehemaligen Anhangobjekte können aber als PDF weiterhin auf der Website der Denkmalpflege unter Bauinventar online (be.ch) konsultiert werden. Ergänzend dazu führt die Denkmalpflege eine Rechercheliste für den internen Gebrauch. Im Hinblick auf eine spätere Überprüfung und etwaige Aufnahme ins Bauinventar werden darin fortlaufend qualitätsvolle Bauten mit Baujahr ab 1991 erfasst.

 

 

Hinweis für Gemeinden mit grundeigentümerverbindlicher Umsetzung des Inventars

Falls Ihre Gemeinde die Baudenkmäler des Bauinventars grundeigentümerverbindlich in der kommunalen baurechtlichen Grundordnung (Baureglement und Zonen- bzw. Schutzzonenplan) verankert hat, sind die mit der Teilrevision des Inventars erfolgten Änderungen grundsätzlich bei nächster Gelegenheit in die Pläne und Vorschriften zu überführen (Art. 13d Abs. 2 BauV). Wir empfehlen Ihnen jedoch, stattdessen im Rahmen einer Ortsplanungsrevision auf die lnventarlösung zu wechseln und die Baudenkmäler künftig nur noch als Hinweise in den Plänen aufzuführen. Weitere Informationen zu diesem Thema – bspw. zur Frage, wie aus Ihren Zonenplänen oder Ihrem Baureglement ersichtlich wird, ob das Bauinventar Ihrer Gemeinde grundeigentümerverbindlich verankert ist – finden Sie auf unserer Website unter Rechtliche Verbindlichkeit des Bauinventars (be.ch).